Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-15, 4 E 816/21

4 E 816/21Verwaltungsgericht15.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 816/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-15

Aktenzeichen: 4 E 816/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0315.4E816.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Klägers wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 7.9.2021 geändert:

Dem Kläger wird für das Klageverfahren erster Instanz Prozesskostenhilfe bewilligt.

Das Beschwerdeverfahren ist gerichtskostenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

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