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15 E 606/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-08, 15 E 606/21
15 E 606/21Verwaltungsgericht08.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: 15 E 606/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0308.15E606.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Der angegriffene Beschluss wird geändert und der Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.
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