Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-08, 15 E 606/21

15 E 606/21Verwaltungsgericht08.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 15 E 606/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-08

Aktenzeichen: 15 E 606/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0308.15E606.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Senat

Tenor

Der angegriffene Beschluss wird geändert und der Verwaltungsrechtsweg für zulässig erklärt.

Die Beklagte trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Die Beschwerde gegen diesen Beschluss wird zugelassen.

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