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14 A 2357/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-08, 14 A 2357/21
14 A 2357/21Verwaltungsgericht08.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-08
Aktenzeichen: 14 A 2357/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0308.14A2357.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens auf Zulassung der Berufung.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Verfahren auf Zulassung der Berufung auf 15.000,- € festgesetzt.
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