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2 E 86/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-07, 2 E 86/22
2 E 86/22Verwaltungsgericht07.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-07
Aktenzeichen: 2 E 86/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0307.2E86.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der angefochtene Beschluss wird geändert.
Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerden ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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