Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-07, 2 E 86/22

2 E 86/22Verwaltungsgericht07.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 E 86/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-07

Aktenzeichen: 2 E 86/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0307.2E86.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Der Streitwert für das erstinstanzliche Verfahren wird auf 15.000,00 Euro festgesetzt.

Das Verfahren über die Beschwerden ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.