Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-07, 2 B 192/22

2 B 192/22Verwaltungsgericht07.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 192/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-07

Aktenzeichen: 2 B 192/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0307.2B192.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird verworfen.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 15.000,-- Euro festgesetzt.

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