Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-04, 1 B 174/22

1 B 174/22Verwaltungsgericht04.03.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 174/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-04

Aktenzeichen: 1 B 174/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0304.1B174.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 8.217,83 Euro und – unter entsprechender Änderung der verwaltungsgerichtlichen Festsetzung von Amts wegen – für das erstinstanzliche Verfahren auf 7.924,45 Euro festgesetzt.

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