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19 B 1917/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-04, 19 B 1917/21
19 B 1917/21Verwaltungsgericht04.03.2022
Eine an die Eltern gerichtete Schulbesuchsaufforderung bezüglich des schulpflichtigen Kindes gebietet, aktiv für einen regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken.
Entscheidungsdatum: 2022-03-04
Aktenzeichen: 19 B 1917/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0304.19B1917.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: SchulG NRW § 41 Abs 1; CoronaBetrV NRW § 3 Abs 1 S 2; DistanzlernVO NRW § 3 Abs 5
Eine an die Eltern gerichtete Schulbesuchsaufforderung bezüglich des schulpflichtigen Kindes gebietet, aktiv für einen regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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