Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-04, 19 B 1917/21

19 B 1917/21Verwaltungsgericht04.03.2022

Regest

Eine an die Eltern gerichtete Schulbesuchsaufforderung bezüglich des schulpflichtigen Kindes gebietet, aktiv für einen regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 1917/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-03-04

Aktenzeichen: 19 B 1917/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0304.19B1917.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: SchulG NRW § 41 Abs 1; CoronaBetrV NRW § 3 Abs 1 S 2; DistanzlernVO NRW § 3 Abs 5

Leitsätze

Eine an die Eltern gerichtete Schulbesuchsaufforderung bezüglich des schulpflichtigen Kindes gebietet, aktiv für einen regelmäßigen Schulbesuch zu sorgen und entsprechend erzieherisch auf das Kind einzuwirken.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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