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2 A 2098/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-03-01, 2 A 2098/21
2 A 2098/21Verwaltungsgericht01.03.2022
Entscheidungsdatum: 2022-03-01
Aktenzeichen: 2 A 2098/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0301.2A2098.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens; eventuelle außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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