Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-22, 6 B 1984/21

6 B 1984/21Verwaltungsgericht22.02.2022

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der sich gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1984/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-22

Aktenzeichen: 6 B 1984/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0222.6B1984.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BeamtStG § 39 Satz 1

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der sich gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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