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6 B 1984/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-22, 6 B 1984/21
6 B 1984/21Verwaltungsgericht22.02.2022
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der sich gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.
Entscheidungsdatum: 2022-02-22
Aktenzeichen: 6 B 1984/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0222.6B1984.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 39 Satz 1
Erfolglose Beschwerde eines Kommissaranwärters, der sich gegen das Verbot der Führung der Dienstgeschäfte wendet.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 2.500,00 Euro festgesetzt.
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