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4 E 81/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-18, 4 E 81/22
4 E 81/22Verwaltungsgericht18.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-18
Aktenzeichen: 4 E 81/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0218.4E81.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Auf die Beschwerde der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 5.11.2021 geändert.
Der Streitwert wird für das erstinstanzliche Verfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
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