Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-18, 4 E 102/22

4 E 102/22Verwaltungsgericht18.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 4 E 102/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-18

Aktenzeichen: 4 E 102/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0218.4E102.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Die Anhörungsrüge der Klägerin gegen den ihre Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe für das erstinstanzliche Klageverfahren zurückweisenden Beschluss des Senats vom 19.1.2022 ‒ 4 E 30/22 ‒ wird verworfen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

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