Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-16, 31 A 2404/20.O

31 A 2404/20.OVerwaltungsgericht16.02.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 31 A 2404/20.O — Urteil

Entscheidungsdatum: 2022-02-16

Aktenzeichen: 31 A 2404/20.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0216.31A2404.20O.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 31. Senat (Disziplinarsenat)

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsver-fahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig voll- streckbar. Der Beklagte darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht der Kläger vor der Voll-streckung Sicherheit in Höhe von 110 % des je-weils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.

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