Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-15, 6 A 2766/20

6 A 2766/20Verwaltungsgericht15.02.2022

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminaloberkommissars, der sich erst mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe seiner dienstlichen Beurteilung gegen diese wendet. Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung. Für die Bemessung des Zeitmoments im Rahmen der Verwirkung bietet die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eine zeitliche Orientierung.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 2766/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-15

Aktenzeichen: 6 A 2766/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0215.6A2766.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: VwGO § 58 Abs. 2

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Kriminaloberkommissars, der sich erst mehr als 16 Monate nach Bekanntgabe seiner dienstlichen Beurteilung gegen diese wendet.

Das Recht zur Überprüfung einer dienstlichen Beurteilung unterliegt der Verwirkung.

Für die Bemessung des Zeitmoments im Rahmen der Verwirkung bietet die Jahresfrist des § 58 Abs. 2 VwGO eine zeitliche Orientierung.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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