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1 B 1097/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-10, 1 B 1097/21
1 B 1097/21Verwaltungsgericht10.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-10
Aktenzeichen: 1 B 1097/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0210.1B1097.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 8. Die übrigen Beigeladenen tragen ihre etwaigen außergerichtlichen Kosten jeweils selbst.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 11.649,24 Euro festgesetzt.
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