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2 A 445/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-07, 2 A 445/21
2 A 445/21Verwaltungsgericht07.02.2022
Entscheidungsdatum: 2022-02-07
Aktenzeichen: 2 A 445/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0207.2A445.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 10.000,00 Euro festgesetzt.
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