Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-02-01, 6 A 3456/20

6 A 3456/20Verwaltungsgericht01.02.2022

Regest

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Steueramtmanns, der Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 3456/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-02-01

Aktenzeichen: 6 A 3456/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0201.6A3456.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: BGB § 839 Abs. 3

Leitsätze

Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung eines Steueramtmanns, der Schadensersatz wegen unterbliebener Beförderung begehrt.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000 Euro festgesetzt.

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