Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-27, 1 B 1756/21

1 B 1756/21Verwaltungsgericht27.01.2022

Regest

Einzelfall einer fristlosen Entlassung (§ 55 Abs. 5 SG) eines Soldaten auf Zeit, der über einen längeren Zeitraum an zumindest zwei Gruppenchats mit rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalten teilgenommen hat und sich mit gefälschten Rezepten in mehreren Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente verschafft hat.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 1 B 1756/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-27

Aktenzeichen: 1 B 1756/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0127.1B1756.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 1. Senat

Normen: SG §55 Abs.5; SG §17 Abs.2; SG §8; StGB §263; StGB §267; EMRK Art.6 Abs.2

Leitsätze

Einzelfall einer fristlosen Entlassung (§ 55 Abs. 5 SG) eines Soldaten auf Zeit, der über einen längeren Zeitraum an zumindest zwei Gruppenchats mit rassistischen, antisemitischen und rechtsextremen Inhalten teilgenommen hat und sich mit gefälschten Rezepten in mehreren Apotheken verschreibungspflichtige Medikamente verschafft hat.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 7.513,61 Euro festgesetzt.

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