Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-25, 6 A 857/20

6 A 857/20Verwaltungsgericht25.01.2022

Regest

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers, der wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung nicht in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt worden ist.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 A 857/20 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-25

Aktenzeichen: 6 A 857/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0125.6A857.20.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolgloser Zulassungsantrag eines Bewerbers, der wegen Zweifeln an seiner charakterlichen Eignung nicht in den Polizeivollzugsdienst des Landes Nordrhein-Westfalen eingestellt worden ist.

Tenor

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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