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13 B 1465/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-25, 13 B 1465/21
13 B 1465/21Verwaltungsgericht25.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-25
Aktenzeichen: 13 B 1465/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0125.13B1465.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 19. Juli 2021 wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 15.000 Euro festgesetzt.
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