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5 A 256/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-24, 5 A 256/20
5 A 256/20Verwaltungsgericht24.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-24
Aktenzeichen: 5 A 256/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0124.5A256.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 5. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 6. November 2019 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wird abgelehnt.
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt der Kläger.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
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