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12 A 4704/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-17, 12 A 4704/19
12 A 4704/19Verwaltungsgericht17.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-17
Aktenzeichen: 12 A 4704/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0117.12A4704.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Die Beklage trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Zulassungsverfahrens mit Ausnahme deraußergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 208.724,43 Euro festgesetzt.
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