Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-14, 20 B 1012/21

20 B 1012/21Verwaltungsgericht14.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 20 B 1012/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-14

Aktenzeichen: 20 B 1012/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0114.20B1012.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 20. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird unter Änderung der erstinstanzlichen Streitwertfestsetzung für beide Instanzen auf bis zu 3.000,- Euro festgesetzt.

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