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4 A 2700/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-13, 4 A 2700/20
4 A 2700/20Verwaltungsgericht13.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-13
Aktenzeichen: 4 A 2700/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0113.4A2700.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das auf die mündliche Verhandlung vom 25.8.2020 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 15.000,00 Euro festgesetzt.
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