Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-13, 11 A 493/21.A

11 A 493/21.AVerwaltungsgericht13.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 11 A 493/21.A — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-13

Aktenzeichen: 11 A 493/21.A

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0113.11A493.21A.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Senat

Tenor

Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.

Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird als unzulässig verworfen.

Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens, für das Gerichtskosten nicht erhoben werden.

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