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19 A 3054/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-10, 19 A 3054/21
19 A 3054/21Verwaltungsgericht10.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 19 A 3054/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0110.19A3054.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird abgelehnt.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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