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15 A 3203/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-10, 15 A 3203/20
15 A 3203/20Verwaltungsgericht10.01.2022
Einzelfallentscheidung zur Adressierung und Verhältnismäßigkeit einer Polizeikette, die dem Schutz einer Versammlung vor Störungen durch Dritte diente und damit zugleich den Zugang zur Versammlung erschwerte.
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 15 A 3203/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0110.15A3203.20.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 15. Senat
Normen: VersG § 15 Abs. 1; VersG § 15 Abs. 3
Einzelfallentscheidung zur Adressierung und Verhältnismäßigkeit einer Polizeikette, die dem Schutz einer Versammlung vor Störungen durch Dritte diente und damit zugleich den Zugang zur Versammlung erschwerte.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000,- Euro festgesetzt.
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