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13 B 17/22•Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-10, 13 B 17/22
13 B 17/22Verwaltungsgericht10.01.2022
Entscheidungsdatum: 2022-01-10
Aktenzeichen: 13 B 17/22
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0110.13B17.22.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23. Dezember 2021 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.
Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.
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