Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-10, 13 B 17/22

13 B 17/22Verwaltungsgericht10.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 17/22 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-10

Aktenzeichen: 13 B 17/22

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0110.13B17.22.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen vom 23. Dezember 2021 mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung geändert.

Der Antrag des Antragstellers wird abgelehnt.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000,00 EUR festgesetzt.

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