Oberverwaltungsgericht NRW, 2022-01-07, 2 A 1915/21

2 A 1915/21Verwaltungsgericht07.01.2022

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 A 1915/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2022-01-07

Aktenzeichen: 2 A 1915/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2022:0107.2A1915.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Kläger tragen die Kosten des Zulassungsverfahrens als Gesamtschuldner; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf 7.500,-- Euro festgesetzt.

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