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8 A 974/15•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-29, 8 A 974/15
8 A 974/15Verwaltungsgericht29.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-29
Aktenzeichen: 8 A 974/15
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1229.8A974.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das auf die mündliche Verhandlung vom 11. März 2015 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Minden ist wirkungslos.
Die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens tragen der Kläger, der Beklagte und die Beigeladene zu 1. jeweils zu einem Drittel. Ihre außergerichtlichen Kosten tragen die jeweiligen Beteiligten selbst.
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