Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-28, 6 B 1595/21

6 B 1595/21Verwaltungsgericht28.12.2021

Regest

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1595/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-28

Aktenzeichen: 6 B 1595/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1228.6B1595.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Leitsätze

Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.

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