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6 B 1595/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-28, 6 B 1595/21
6 B 1595/21Verwaltungsgericht28.12.2021
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Entscheidungsdatum: 2021-12-28
Aktenzeichen: 6 B 1595/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1228.6B1595.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Erfolglose Beschwerde eines Polizeihauptkommissars in einem Konkurrentenstreitverfahren.
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 16.000 Euro festgesetzt.
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