Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-16, 6 B 1461/21

6 B 1461/21Verwaltungsgericht16.12.2021

Regest

Erfolgloser Antrag einer Bewerberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 6 B 1461/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-16

Aktenzeichen: 6 B 1461/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1216.6B1461.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 6. Senat

Normen: GG Art. 33 Abs. 2; PVO-Pol § 15 Abs. 1 Nr. 1,; PVO-Pol § 3 Abs. 1 Nr. 2

Leitsätze

Erfolgloser Antrag einer Bewerberin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II des gehobenen Polizeivollzugsdienstes.

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf die Wertstufe bis 9.000,00 Euro festgesetzt.

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