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3 A 3218/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-16, 3 A 3218/19
3 A 3218/19Verwaltungsgericht16.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-16
Aktenzeichen: 3 A 3218/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1216.3A3218.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Das angefochtene Urteil wird geändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht der Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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