Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-13, 13 B 102/21

13 B 102/21Verwaltungsgericht13.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 13 B 102/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-13

Aktenzeichen: 13 B 102/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1213.13B102.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 13. Senat

Tenor

Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Januar 2021, berichtigt durch Beschluss vom 20. Januar 2021, wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.

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