projekte
13 B 102/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-13, 13 B 102/21
13 B 102/21Verwaltungsgericht13.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-13
Aktenzeichen: 13 B 102/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1213.13B102.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 13. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Köln vom 4. Januar 2021, berichtigt durch Beschluss vom 20. Januar 2021, wird zurückgewiesen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.