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4 B 1874/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-10, 4 B 1874/21
4 B 1874/21Verwaltungsgericht10.12.2021
Entscheidungsdatum: 2021-12-10
Aktenzeichen: 4 B 1874/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1210.4B1874.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 4. Senat
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 22.11.2021 wird verworfen.
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 12.500,00 Euro festgesetzt.
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