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6 A 4715/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-02, 6 A 4715/19
6 A 4715/19Verwaltungsgericht02.12.2021
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeibeamten, der sich mit seiner Klage gegen die Zahlung von Schadensersatz an seinen Dienstherrn wegen der grob fahrlässigen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Funkstreifenwagen wendet.
Entscheidungsdatum: 2021-12-02
Aktenzeichen: 6 A 4715/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1202.6A4715.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 6. Senat
Normen: BeamtStG § 48 Satz 1; StVO § 35; StVO § 38
Erfolgloser Zulassungsantrag eines Polizeibeamten, der sich mit seiner Klage gegen die Zahlung von Schadensersatz an seinen Dienstherrn wegen der grob fahrlässigen Verursachung eines Verkehrsunfalls mit einem Funkstreifenwagen wendet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 18.005,75 Euro festgesetzt.
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