Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-12-01, 8 B 1541/21.AK

8 B 1541/21.AKVerwaltungsgericht01.12.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 8 B 1541/21.AK — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-12-01

Aktenzeichen: 8 B 1541/21.AK

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1201.8B1541.21AK.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 8. Senat

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die diese selbst trägt.

Der Streitwert wird auf 132.400,- Euro festgesetzt.

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