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7 B 1525/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-30, 7 B 1525/21
7 B 1525/21Verwaltungsgericht30.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 7 B 1525/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1130.7B1525.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Beschwerdeverfahrens trägt der Antragsteller einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,00 Euro festgesetzt.
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