projekte
1 B 1341/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-30, 1 B 1341/21
1 B 1341/21Verwaltungsgericht30.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 1 B 1341/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1130.1B1341.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 33.131,91 Euro festgesetzt.
Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.