Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-30, 19 A 4532/19

19 A 4532/19Verwaltungsgericht30.11.2021

Regest

§ 4 Abs. 1 und 2 BestG NRW ermächtigt die Friedhofsträger, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie Erwerb, Inhalt, Übergang und zeitliche Begrenzung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Rahmen des Friedhofszwecks und der Zweckbestimmung von Wahlgrabstätten zu regeln.

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 A 4532/19 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-30

Aktenzeichen: 19 A 4532/19

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1130.19A4532.19.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Normen: BestG NRW § 4 Abs. 1; BestG NRW § 4 Abs. 2

Leitsätze

§ 4 Abs. 1 und 2 BestG NRW ermächtigt die Friedhofsträger, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie Erwerb, Inhalt, Übergang und zeitliche Begrenzung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Rahmen des Friedhofszwecks und der Zweckbestimmung von Wahlgrabstätten zu regeln.

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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