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19 A 4532/19•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-30, 19 A 4532/19
19 A 4532/19Verwaltungsgericht30.11.2021
§ 4 Abs. 1 und 2 BestG NRW ermächtigt die Friedhofsträger, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie Erwerb, Inhalt, Übergang und zeitliche Begrenzung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Rahmen des Friedhofszwecks und der Zweckbestimmung von Wahlgrabstätten zu regeln.
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 19 A 4532/19
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1130.19A4532.19.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 19. Senat
Normen: BestG NRW § 4 Abs. 1; BestG NRW § 4 Abs. 2
§ 4 Abs. 1 und 2 BestG NRW ermächtigt die Friedhofsträger, im Rahmen ihrer Satzungsautonomie Erwerb, Inhalt, Übergang und zeitliche Begrenzung des Nutzungsrechts an einer Wahlgrabstätte im Rahmen des Friedhofszwecks und der Zweckbestimmung von Wahlgrabstätten zu regeln.
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
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