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10 A 3503/20•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-30, 10 A 3503/20
10 A 3503/20Verwaltungsgericht30.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-30
Aktenzeichen: 10 A 3503/20
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1130.10A3503.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Die Berufung wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.
Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird nicht zuglassen.
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