Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-30, 10 A 3503/20

10 A 3503/20Verwaltungsgericht30.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 10 A 3503/20 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-30

Aktenzeichen: 10 A 3503/20

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1130.10A3503.20.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Senat

Tenor

Die Berufung wird zurückgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen, die dieser selbst trägt.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 von Hundert des aufgrund des Urteils vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 von Hundert des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

Die Revision wird nicht zuglassen.

Setzen Sie Ihre Recherche in ChatGPT oder Claude fort

Verbinden Sie Omnilex, um den Rechtskorpus über Ihren KI-Assistenten zu durchsuchen.