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8 A 870/15•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-26, 8 A 870/15
8 A 870/15Verwaltungsgericht26.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-26
Aktenzeichen: 8 A 870/15
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1126.8A870.15.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 8. Senat
Das Verfahren wird eingestellt.
Das Urteil des Verwaltungsgerichts Minden vom 11. März 2015, berichtigt durch Beschluss vom 7. April 2015, ist wirkungslos.
Der Beklagte und die Beigeladene zu 1. tragen die außergerichtlichen Kosten des Klägers und die Gerichtskosten des gesamten Verfahrens jeweils zur Hälfte. Im Übrigen tragen die jeweiligen Beteiligten ihre außergerichtlichen Kosten selbst.
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