Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-25, 14 B 1362/21

14 B 1362/21Verwaltungsgericht25.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 14 B 1362/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-25

Aktenzeichen: 14 B 1362/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1125.14B1362.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 14. Senat

Tenor

Der angefochtene Beschluss wird geändert.

Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung aufgegeben, die Antragstellerin vorläufig zu einer weiteren Wiederholungsprüfung des Dritten Abschnitts der Pharmazeutischen Prüfung zuzulassen.

Der Antragsgegner trägt die Kosten des Rechtsstreits beider Rechtszüge.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.500 Euro festgesetzt.

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