Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-18, 3d B 1725/21.O

3d B 1725/21.OVerwaltungsgericht18.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 3d B 1725/21.O — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-18

Aktenzeichen: 3d B 1725/21.O

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1118.3D.B1725.21O.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: Disziplinarsenat

Tenor

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 4. Oktober 2021 wird aufgehoben.

Die Einbehaltung von 20 Prozent des Ruhegehalts des Ruhestandsbeamten wird für die Zeit ab Antragstellung beim Verwaltungsgericht aufgehoben.

Die Kosten des erst- und zweitinstanzlichen Verfahrens, für das Gerichtsgebühren nicht erhoben werden, werden einschließlich der notwendigen Auslagen des Ruhestandsbeamten der Dienstherrin auferlegt.

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