Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-16, 7 D 231/21.NE

7 D 231/21.NEVerwaltungsgericht16.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 7 D 231/21.NE — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-16

Aktenzeichen: 7 D 231/21.NE

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1116.7D231.21NE.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 7. Senat

Tenor

Der Bebauungsplan "N.------straße -West", 1. Änderung der Stadt M1. ist unwirksam.

Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Normenkontrollverfahrens.

Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Beschlusses vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor der Antragsteller i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leistet.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Der Streitwert wird auf 20.000 € festgesetzt.

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