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7 D 28/19.NE•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-10, 7 D 28/19.NE
7 D 28/19.NEVerwaltungsgericht10.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-10
Aktenzeichen: 7 D 28/19.NE
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1110.7D28.19NE.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Bebauungsplan L. Nr. 14, "Ortseingang" der Stadt K. in der Fassung des Satzungsbeschlusses vom 23.6.2021 ist unwirksam.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Antragsgegnerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung i. H. v. 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrags abwenden, wenn nicht zuvor die Antragsteller i. H. v. 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags Sicherheit leisten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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