Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-10, 19 B 1438/21

19 B 1438/21Verwaltungsgericht10.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 19 B 1438/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-10

Aktenzeichen: 19 B 1438/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1110.19B1438.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 19. Senat

Tenor

Das Verfahren wird eingestellt.

Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 17. August 2021 ist mit Ausnahme der Streitwertfestsetzung wirkungslos.

Die Kosten des Verfahrens beider Instanzen tragen der Antragsteller und der Antragsgegner jeweils zur Hälfte.

Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500,00 Euro festgesetzt.

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