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11 D 93/19.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-05, 11 D 93/19.AK
11 D 93/19.AKVerwaltungsgericht05.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-05
Aktenzeichen: 11 D 93/19.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1105.11D93.19AK.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens einschließlich deraußergerichtlichen Kosten der Beigeladenentragen die Kläger zu 1. und zu 2. jeweils zu einem Viertel und der Kläger zu 3. zur Hälfte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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