Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-02, 2 B 1523/21

2 B 1523/21Verwaltungsgericht02.11.2021

Gesamter Gesetzestext

Oberverwaltungsgericht NRW — 2 B 1523/21 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 2 B 1523/21

ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1102.2B1523.21.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 2. Senat

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens; außergerichtliche Kosten des Beigeladenen sind nicht erstattungsfähig.

Der Streitwert wird auch für das Beschwerdeverfahren auf 3.750,-- Euro festgesetzt.

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