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1 B 897/21•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-11-02, 1 B 897/21
1 B 897/21Verwaltungsgericht02.11.2021
Entscheidungsdatum: 2021-11-02
Aktenzeichen: 1 B 897/21
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1102.1B897.21.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 1. Senat
Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme etwaiger außergerichtlicher Kosten der Beigeladenen, welche diese jeweils selbst tragen.
Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 11.830,41 Euro festgesetzt.
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