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7 B 782/21.AK•Oberverwaltungsgericht NRW, 2021-10-28, 7 B 782/21.AK
7 B 782/21.AKVerwaltungsgericht28.10.2021
Entscheidungsdatum: 2021-10-28
Aktenzeichen: 7 B 782/21.AK
ECLI: ECLI:DE:OVGNRW:2021:1028.7B782.21AK.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Senat
Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, die erstattungsfähig sind.
Der Streitwert wird auf 30.000 Euro festgesetzt.
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